Inhalte des LRS-Erlasses

 

Welche Maßnahmen im Endeffekt für das einzelne Kind gut und angemessen sind, können die Lehrer selbst entscheiden. Grundsätzlich gilt:
„Das pädagogische Kernstück der Arbeit der Lehrerin und des Lehrers besteht darin, bei der Schülerin oder dem Schüler eine positive Lernstruktur zu erhalten oder aufzubauen. Alle Fördermaßnahmen können nur in einer ermutigenden Lernsituation wirksam werden.“

Konkret heißt das, dass Lehrkräfte die Möglichkeit haben, bei lese- oder schreibschwachen Schülern
– die mündliche Leistung höher zu bewerten,
– individuelle Aufgaben zu stellen,
– mehr Zeit einzuräumen,
– die Rechtschreibung nicht in die Benotung miteinzubeziehen oder
– Arbeiten mit aufmunternden Bemerkungen zu versehen, die den Schülern ihre individuellen Verbesserung aufzeigen.

Die Lese- und Rechtschreibleistung darf weder versetzungsrelevant sein, noch darf sie allein eine Rolle für die Empfehlung der weiterführenden Schule spielen. All diese Maßnahmen sind nicht auf das Fach Deutsch beschränkt, sondern beziehen sich ausdrücklich auch auf die Fremdsprachen und können sogar allgemein für schriftliche Arbeiten gelten.
Keine noch so engagierte Lehrerin auf der Welt kann ein Kind mit Lernschwierigkeiten davor schützen, Fehler zu machen. Der Erlass hat das Ziel, Kindern einen anderen Umgang mit ihren Fehlern zu ermöglichen und ihnen so Lernfreude und Selbstwert (zurück)zugeben.

Stellen Sie sich einmal vor, wie viel Motivation Sie hätten, eine Aufgabe zu erledigen, wenn Sie aus Erfahrung wissen, dass Sie dafür doch nur wieder Kritik ernten? Welchen Grund hat Annika, sich dem gefürchteten Diktat zu stellen, wenn sie bisher nie eine bessere Note als eine Fünf bekommen hat? Warum sollte Till fleißig jeden Tag Vokabeln lernen, wenn die Lehrerin seine kreativen Schreibweisen grundsätzlich als falsch anstreicht?

Ein verständnisvoller Umgang mit der Situation der Schüler ist oft bereits die halbe Miete.

Lese-Rechtschreibschwäche und Lese-Rechtschreibstörung: LRS-Erlass für alle?

Wenn denn nun der LRS-Erlass für alle Schüler und Schülerinnen mit schlechten Noten im Fach Deutsch gedacht ist, warum sollte ich mein Kind überhaupt auf eine Legasthenie testen lassen? Der Erlass sieht ebenfalls vor, dass Lehrerinnen und Lehrer in der Pflicht sind, wenn es um die Analyse der Lernsituation geht. In der Realität ist das eine sehr schwierige Aufgabe, insbesondere in Klassen, in denen mehrere Schüler wie Tills Klassenkamerad oder Annikas fremdsprachlich aufgewachsener Freundin sind. Ein normierter Rechtschreibtest gibt Ihnen und der Schule die Möglichkeit, schnell und sehr gezielt zu erfahren, wo eine Förderung ansetzen muss und über die zusätzliche Anamnese der emotionalen und sozialen Ausgangslage des Kindes ergeben sich Hinweise, welche Hilfen denn im Einzelfall sinnvoll sind und ihrem Kind endlich die ersehnten Erfolgserlebnisse verschaffen können.

Einen Test können Sie unkompliziert und kostenfrei bei I.D.L. durchführen lassen.

Und sprechen Sie mit der Lehrerin/dem Lehrer Ihre Kindes, wie der LRS-Erlass auch Ihrem Kind helfen kann!

Es grüßt

Ihre Anna Wohl

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