Unter dem Begriff „Anamnese“ wird die systematische Befragung der Entwicklungsgeschichte des Patienten/der Patientin verstanden – in unserem Fall also des Kindes mit Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche (Dyskalkulie).
Das Ziel einer ausführlichen Anamnese ist es eine Verdachtsdiagnose stellen zu können. Sie dient als Grundlage für weiterführende Maßnahmen, z.B. die Entscheidung für einen Hörtest, eine weitere Abklärung der Rechtschreibleistung, o.ä.
Es werden Daten zur Konzentrations- und Wahrnehmungsleistung des Kindes abgefragt, ebenso wie familiäre, soziale und schulische Begleitumstände.
Zusammen mit den Ergebnissen der normrelevanten Testverfahren ergibt sich hieraus ein deutliches Bild zur Diagnosestellung.

Anamnese