Der Nachteilsausgleich ist ein Baustein im schulischen LRS-Erlass NRW von 1991. Ziel ist es nicht, Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Erwerben des Lesens und Schreibens, zu bevorzugen, sondern sie vor Benachteiligung zu schützen. Dies kann beispielsweise durch Zeitzugaben bei Klassenarbeiten, abgeänderte Aufgabenstellungen oder die Benutzung von Hilfsmitteln geschehen. Mehr zum Thema LRS-Erlass finden Sie auch in unserem Blog.

Nachteilsausgleich