Der LRS-Erlass NRW wurde bereits 1991 vom Kultusministerium beschlossen. Zielgruppe sind Kinder, die besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens haben.

Um diesen Kindern zu helfen, ihren bestehende Nachteile auszugleichen, wurden Maßnahmen in verschieden Bereichen festgelegt.

  • Sowohl im Unterricht selbst als auch in zusätzlichen Förderstunden sollen die Kinder gezielt unterstützt werden.
  • Es können Nachteilsausgleiche in Form von z.B. Zeitzugaben bei Klassenarbeiten, abgeänderte Aufgabenstellungen, Benutzung von Hilfsmitteln, gewährt werden.
  • Zusätzlich können Schutzmaßnahmen geltend gemacht werden, die Rechtschreibleistung der Kinder kann zurückhaltend gewertet werden und sie kann für die Frage der Versetzung ausgeklammert werden.

Ausführliche  Infos hierzu finden Sie auch in unseren Blogbeiträgen zum LRS-Erlass.

LRS-Erlass